SPIO-Mitgliederversammlung am 15. März - Wiederwahl des Präsidiums

PräsidiumAm 15. März trafen sich die Mitglieder der SPIO wieder in Berlin. Wichtigstes Thema dieser Versammlung war die turnusgemäß anstehende Wahl zum Präsidium der Spitzenorganisation. SPIO-Präsident Alfred Holighaus und Vize-Präsident Dr. Thomas Negele (HDF) wurden ebenso in ihren Ämtern für zwei weitere Jahre bestätigt wie die Präsidiumsmitglieder Stephan Birkenholz (FDW), Joachim A. Birr (BVV), Oliver Fock (Cineropa), Arno Ortmaier (VDFP), Christian Sommer (VTFF), Peter Sundarp (VdF) und Alexander Thies (Produzentenallianz).

Foto (v.l.n.r.): Arno Ortmair (Verband Deutscher Filmproduzenten e. V.), Joachim A. Birr (BVV Bundesverband Audiovisuelle Medien e. V.), Peter Sundarp (Verband der Filmverleiher e. V.), Stephan Birkenholz (FDW Werbung im Kino e. V.), Christian Sommer (Verband technischer Betriebe für Film und Fernsehen e. V.), SPIO-Präsident Alfred Holighaus, Oliver Fock (Cineropa e. V.), SPIO-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert, Dr. Thomas Negele (HDF Kino e. V.),  Alexander Thies (Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e. V.) und SPIO-Geschäftsführer Helmut Possmann.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Bundestagswahl 2017 - SPIO verabschiedet 10-Punkte-Papier zur Filmpolitik

Der Wahlkampf ist eröffnet. Die Parteien haben sich auf ihre Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl am 24. September festgelegt, Programme erarbeitet und sogar schon ein paar Wahlgeschenke verpackt. Natürlich hat auch die Film- und Kreativwirtschaft den Blick auf die film- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen für die kommenden Jahre gerichtet. Wie berichtet, trafen sich im Januar Vertreter verschiedener Mitgliedsverbände der SPIO mit Vertretern des Präsidiums, um über die Themen und Perspektiven zu sprechen.

Am 23. März hat die SPIO ihre filmpolitischen Forderungen in Gestalt eines Zehn-Punkte-Papiers veröffentlicht und die Diskussion darüber innerhalb der Branche und mit den Vertretern der Politik eröffnet. "Für eine zukunftsfähige Filmwirtschaft brauchen wir in der nächsten Legislaturperiode umsichtige politische Entscheidungen, die Verantwortlichkeit im Netz und eine Stärkung des ländlichen Raums genauso garantieren wie ein ausdifferenziertes Fördersystem." Mit diesen Worten hat SPIO-Präsident Alfred Holighaus das Papier annonciert und weiter betont: "Für eine vielfältige und wettbewerbsfähige Filmwirtschaft brauchen wir deshalb nicht nur eine gute digitale Infrastruktur, sondern auch ein faires Regelwerk, das unsere Inhalte vor der voranschreitenden Entwertung im Netz schützt."
Neben kartell- und urheberrechtlichen Anliegen werden im Forderungskatalog aber auch die Filmförderung, die Verantwortung für das filmische Erbe und der Jugendschutz thematisiert. Als gesellschaftlich besonders wertvolles Angebot sieht die SPIO außerdem den Kultur- und Kommunikationsort Kino in der Fläche, weshalb sie sich für strukturpolitische Maßnahmen im ländlichen Raum stark macht. "Die am Film beteiligten Unternehmen sind so vielfältig wie ihre Werke", erklärt Holighaus. "Diese Bandbreite muss in den politischen Weichenstellungen berücksichtigt werden, damit unsere Branche ihre kulturell und wirtschaftlich relevante Rolle weiter angemessen ausfüllen kann."

Das Branchenmagazin "Promedia" nahm die Veröffentlichung der Filmpolitischen Forderungen zum Anlass für konkrete Nachfragen zur aktuellen politischen Positionierung der SPIO. Das in der Mai-Ausgabe des Magazins veröffentlichte Gespräch mit Alfred Holighaus können Sie hier nachlesen.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Kabinettsbeschluss zur Erhöhung des DFFF - Zustimmung aus der Branche

Monika GrüttersErst zur Berlinale hatte Prof. Monika Grütters, die Staatsministerin für Kultur und Medien, die inhaltliche und finanzielle Erweiterung des mittelfristig schwächelnden DFFF verkündet. Der sogenannte DFFF II wurde mit 25 Millionen Euro ausgestattet. Anlässlich der öffentlichen Bekanntgabe der Nominierungen zum Deutschen Filmpreis 2017 am 16. März legte Monika Grütters nach und erklärte, dass sich das Bundeskabinett für eine weitere Erhöhung dieser Fördermaßnahme um 50 Millionen für das Jahr 2018 entschieden habe. Die Umsetzung steht somit unter dem Vorbehalt, dass die nächste Regierung diese Entscheidung übernimmt.

Die SPIO-Mitgliedsverbände Produzentenallianz und VTFF haben diese Entscheidung ausdrücklich und öffentlich begrüßt: "Das ist eine exzellente Nachricht für den Filmstandort Deutschland, seine Produzenten und Filmdienstleister und nicht zuletzt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Gewerken", erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Produzentenallianz.

VTFF-Vorstand Josef Reidinger (ARRI) erklärt: "Der VTFF dankt der Politik, dass mit dem DFFF II der Standort Deutschland wieder international wettbewerbsfähiger wird, indem die Produktionstechnik und das Know-how in den Fokus genommen werden. Das wird eine große Kreativität und Dynamik entfalten, von der nicht nur die Filmwirtschaft profitiert."

Natürlich begrüßt auch die SPIO die Initiative des Kabinetts. "Diese Entscheidung muss und wird Signalwirkung für die Zukunft der Förderung des Produktionsstandortes Deutschland haben", meint SPIO-Präsident Alfred Holighaus. "Es freut uns, dass das entschlossene, gemeinsame und nicht nachlassende Engagement der Branche für die politische Unterstützung dieses Bereichs der Kreativwirtschaft Wirkung gezeitigt hat."

> zurück zum Inhaltsverzeichnis

 


Bundestagswahl II - Auch die Deutsche Content Allianz präsentiert ein medienpolitisches Positionspapier
DCA-PanelDie Deutsche Content Allianz (DCA) fordert eine zukunftsfähige Digitale Agenda, die die Marktbedingungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur- und Medienwirtschaft nachhaltig verbessert. Ihre Leistungen sind von hoher wirtschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Bedeutung und müssten deshalb einen besonderen Platz in der parteipolitischen Positionierung erhalten. Unter der Überschrift "Inhalte strömen nur, solange die Quellen sprudeln" stellten Jürgen Doetz (VPRT), Dr. Mathias Döpfner (BDZV), Prof. Dieter Gorny (BVMI), Dr. Harald Heker (GEMA), Jan Herchenröder (VDD), Alfred Holighaus (SPIO), Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (VDZ) und Alexander Skipis (Börsenverein des Deutschen Buchhandels) am 5. April bei einem Treffen in Berlin ein Positionspapier vor, das die Punkte benennt, die für Stabilität und Wachstum der Branchen als wesentlicher Teil der digitalen Ökonomie unverzichtbar sind.
Jürgen Doetz, Koordinator der DCA: "Für die Zukunft der Kultur- und Medienbranchen wie für die Zukunft Europas als Kultur-, Wirtschafts- und Gesellschaftsraum ist es unerlässlich, dass mit Blick auf den Wert von Inhalten ein Umdenken stattfindet – politisch, aber auch gesellschaftlich. Inhalte sind kein "Beiwerk" technologischer Entwicklungen, sondern ihr wesentlicher Treiber."

Zu den in Punkt zwei des Positionspapiers beschriebenen Marktmechanismen, zu denen das für die Filmwirtschaft wesentliche Territorialitätsprinzip gehört, betonte SPIO-Präsident Alfred Holighaus im Rahmen der Pressekonferenz: "Das ist ein wesentliches Prinzip für die Garantie inhaltlicher Vielfalt und wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit in der Filmwirtschaft."
Das komplette Papier und die konkretisierte Stellungnahme der SPIO bei der Vorstellung des Papiers finden Sie hier.

Foto: DCA-Köpfe bei der Pressekonferenz am 5. April in Berlin / Foto: Mo Wüstenhagen
> zurück zum Inhaltsverzeichnis

 


Offener Brief - Europäische Filmbranche vereint für exklusive Territorialität

Gemeinsam mit 411 Filmunternehmen und Branchenverbänden aus ganz Europa haben die SPIO und ihre Mitglieder einen offenen Brief an die Führungsriege der Europäischen Union gezeichnet und um politische Unterstützung für den Erhalt des Territorialitätsprinzips geworben. Hintergrund ist der Sat/Cab-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, demzufolge TV-Sender die Online-Rechte eines Films nur noch in einem Mitgliedsland erwerben müssten, um die Nutzung entsprechender Online-Dienste im gesamten EU-Binnenmarkt zu ermöglichen. Die europäische Filmbranche stemmt sich in dem Anschreiben, das an die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats sowie an die Vorsitzenden des Ministerrats gerichtet ist, vehement gegen die Einführung eines solchen Herkunftslandprinzips und warnt vor den Konsequenzen, "welche die kulturelle Vielfalt, das Wachstum und die nachhaltigen Arbeitsplätze für kreative Talente und Fachkräfte sowie künftige Investitionen in die europäische audiovisuelle Branche bedrohen." Aus Deutschland haben die wesentlichen Verbände der Filmwirtschaft, namhafte Produzentenpersönlichkeiten und die Akademien der Film- und Fernsehschaffenden den Brief unterzeichnet. Während sich verschiedene Länder – neben Frankreich und Spanien zuletzt auch Italien – bereits auf die Seite ihrer Filmschaffenden geschlagen haben, hat die Bundesregierung zu dieser Frage noch keine finale Haltung angenommen. Die große Unterstützung aus der deutschen Branche ist deshalb wichtig, um auch auf die deutschen Entscheidungsträger Einfluss zu gewinnen. Denn: "Jetzt muss sich die Bundesregierung auf unserer Seite positionieren und ein deutliches Signal nach Europa aussenden", heißt es von Seiten der SPIO.

 

Foto: Drei von über 400 Unterzeichnern (v.l.n.r.): Danny Krausz aus Österreich, Janine Jackowski aus Deutschkland und Andrea Occhipinti aus Italien


> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Creative Europe MEDIA: Budget für 2017 beschlossen
Creative Europe MEDIABis zum 16. April konnten sich Interessensverbände, Organisationen und Einzelpersonen an einer Zwischenevaluation des europäischen Filmförderprogramms Creative Europe Media beteiligen und von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichten. Ziel der Befragung war es u.a. herauszufinden, wo die Stärken und Schwächen des Programms liegen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind auch Grundlage für ein mögliches Nachfolgeprogramm ab 2021. Die SPIO hatte deshalb gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden eine Ausfüllhilfe zur Beantwortung der Umfrage bereitgestellt, welche die Kernbotschaften der deutschen Filmwirtschaft nach Europa übermittelt: Nämlich, dass das Media-Programm für die Finanzierung und den grenzüberschreitenden Vertrieb von europäischen Filmwerken unverzichtbar ist und unbedingt – finanziell angemessen ausgestattet – weitergeführt werden muss. Insbesondere die Schwerpunktsetzung auf Kino und Verleih hat sich in der Vergangenheit bewährt und bleibt auch in Zukunft weiterhin erforderlich. Die positive Diskriminierung bei der Punktevergabe, die zu Lasten deutscher Produzenten geht, muss hingegen überdacht werden.
> zurück zum Inhaltsverzeichnis


AVMD - Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geht in die Endrunde
Der politische Prozess zur Neuauflage der bestehenden Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geht in die heiße Phase. In der sogenannten AVMD-Richtlinie werden u.a. Bestimmungen für den Jugendschutz, für Werbung und Sponsoring und für die Förderung europäischer Werke geregelt. Ausgangspunkt der Gesetzesnovelle ist es, im Zuge der Medienkonvergenz das Regulierungsniveau zwischen linearen und non-linearen Anbietern audiovisueller Inhalte anzugleichen.
Am 25. April hat der federführende Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) im Europäischen Parlament umfangreiche Änderungen am Reformvorschlag der EU-Kommission beschlossen. So wurde z.B. die Quote für europäische AV-Inhalte auf VoD-Plattformen auf nunmehr 30 Prozent angehoben, auch weil viele dieser Plattformen den ursprünglich vorgesehenen Anteil von 20 Prozent an europäischen Titeln im Portfolio bereits heute erfüllen. Die Überlegung, den Fokus der Quotenregelung mit einer Konkretisierung auf nicht-nationale europäische Inhalte noch stärker auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von europäischen Filmwerken zu legen, wurde allerdings nicht aufgenommen. Einig war man sich hingegen, dass VoD-Plattformen auch finanziell zur Entwicklung europäischer AV-Produktionen beisteuern müssen, entweder über direkte Investitionen in europäische Inhalte oder über eine Abgabe in nationale Fördertöpfe. In beiden Fällen sollte der Beitrag jedoch proportional zu den Einkünften stehen, die sie im jeweiligen Land erzielen.
Der finale Bericht des Ausschusses wird am 15. Mai im Plenum des Europäischen Parlaments verkündet und ist Grundlage für dessen Gesamtpositionierung. Von Seiten des Rates wird bis zum 23. Mai mit einer allgemeinen Ausrichtung gerechnet, so dass zwischeninstitutionelle Verhandlungen noch unter der aktuellen Maltesischen Ratspräsidentschaft starten können. Die Berichterstatterinnen sind optimistisch, das Gesetzgebungsverfahren dann bis Mitte des Jahres abzuschließen zu können.
> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Schonfrist - Audiovisuelle Dienste in Revisionsklausel der Geoblocking-Verordnung
Am 25. April haben die europäischen Abgeordneten des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) über den Verordnungsvorschlag zu ungerechtfertigtem Geoblocking, der Hindernisse im elektronischen Handel ausräumen will, abgestimmt. Audiovisuelle Dienste sind zwar nach wie vor aufgrund ihrer besonderen Finanzierungs- und Vermarktungsstruktur vom Anwendungsbereich ausgenommen, sie wurden jedoch im Zuge dieser Abstimmung in die sogenannte Revisionsklausel aufgenommen. Demzufolge müsste die Kommission drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung überprüfen, ob solche Dienste zukünftig doch mitbedacht werden könnten. Der finale Beschluss soll nun im Rahmen eines informellen Trilogverfahrens mit dem Rat und der Kommission erzielt werden.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


UrhWissG - Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft

AppelAnfang April 2017 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Regierungsentwurf zur Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Mit dem Gesetz soll neu geregelt werden, wie und unter welchen Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Werke im Bildungs- und Forschungsbereich fortan genutzt werden können. Zu dem vorangegangenen Referentenwurf hatte die SPIO gemeinsam mit der AG Dok, der AG Kurzfilm, des Bundesverbandes Jugend und Film (BJF), des Filmbüros NW, der Interessengemeinschaft der privatwirtschaftlichen Produzenten Audiovisueller Unterrichtsmedien (IPAU), und der Interessensgemeinschaft der Anbieter nicht-gewerblicher Bildungsmedien (IAnB) eine Stellungnahme gegenüber dem BMJV verfasst sowie sich einer gemeinsamen Stellungnahme des Forums der Rechteinhaber angeschlossen.
Die wesentliche Kritik an dem Referentenentwurf aus Sicht der Filmwirtschaft entzündete sich an der Auffassung des BMJV, dass die Nutzung von Filmen zu Unterrichtszwecken eine private, nicht vergütungspflichtige Nutzung sei, weil Schulklassen keine Öffentlichkeit darstellen würden. Aus diesem Grunde hat sich die SPIO dem Appell Publikationsfreiheit angeschlossen und ihn um die Belange der Filmwirtschaft unter der Überschrift "Den Film betrifft das auch!" ergänzt. Der Appell verdient weiterhin unsere Unterstützung, zumal die Regierungskoalition weiterhin beabsichtigt, das Gesetz noch bis zur Sommerpause verabschieden zu wollen.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


WLAN Gesetz - Drittes Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes
Ebenfalls Anfang April hat die Bundesregierung noch einen Regierungsentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht, mit dem gezielt die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofs zur Haftung von WLAN Betreibern und Access Providern verhindert werden soll. Damit schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, über so genannte Hotspots anonym, also ohne Verfolgungsmöglichkeiten Straftaten begehen zu können. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass Access Provider, wie die Telekom, gerichtlich verpflichtet werden können, den Zugriff auf illegale Seiten oder Inhalte zu verhindern. Ebenso werden gewerbliche Hotspot-Betreiber und private WLAN-Betreiber vollständig von der Haftung für Straftaten, die über ihre Router erfolgen, freigestellt. Die SPIO hält diesen Regierungsentwurf im Einklang mit den anderen Kreativverbänden für verantwortungslos und europarechtswidrig.
> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Angebot - Fortbildung für Jugendschutzbeauftragte
Stefan LinzUnternehmen wie Filmtheater, Verleiher und Videoprogrammanbieter sind gesetzlich verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote betreiben mit Inhalten, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten - wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK "ab 0" entsprechen. Seit Oktober 2016 müssen Jugendschutzbeauftragte mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten genannt werden. Die von SPIO/FSK angebotene Fortbildung vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Jugendschutzes für Online-Inhalte in Deutschland. Weiter Informationen finden sich hier.

Im Jahr 2017 gibt es noch zwei Termine für eine solche Fortbildung:

  • Dienstag, 9. Mai (10– 16.30 Uhr) bei der FSK im Deutschen Filmhaus (Murnaustr. 6, 65189 Wiesbaden)
  • Mittwoch, 6. September (10–16.30 Uhr) in München (Ort wird noch bekannt gegeben)

Der Unkostenbeitrag beträgt 150 Euro (inkl. MWSt.). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 20 Personen pro Veranstaltung. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei zehn Personen.
Anmeldung bitte per E-Mail

 

Foto: Stefan Linz (Leiter FSK.online)


> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Gelungener Start - Umstellung auf online Prüfantrag gut angenommen
antragSeit dem 13. April können - wie berichtet - Prüfanträge für alle Inhalte (zum Beispiel Langfilme, Serien, Trailer, Beiprogramme und Werbefilme) bei der FSK ausschließlich online gestellt werden. Nach einmaliger Registrierung können Antragsteller Ihre Daten komfortabel online eingeben und jederzeit einsehen. Das aufwendige Versenden von Bildträgern entfällt, wenn der filmische Inhalt als Datei hochgeladen oder per Stream zur Verfügung gestellt wird. Die FSK möchte sich bei den Antragstellern bedanken, dass sie diese Umstellung so gut angenommen haben. Angeregt durch teilweise kritische, aber immer konstruktive Rückmeldungen konnten etliche Verbesserungen an der Performance des Prüfantrags vorgenommen werden. Auch dafür herzlichen Dank.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Modellprojekt der Obersten Landesjugendbehörden zum Übernahmeverfahren von Altersbewertungen aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
JMStVAm 20. April 2017 startete bei der FSK ein Modellprojekt der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) zur Übernahme der von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigten Altersbewertungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) als FSK Kennzeichen gem. Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dadurch wird eine Übernahme von Altersbewertungen für die Altersstufen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung, ab sechs Jahren, ab 12 Jahren und ab 16 Jahren" ermöglicht. Durch die KJM bestätigte Altersbewertungen "ab 18 Jahren" werden nicht übernommen.

Zum Hintergrund: Der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sieht in § 5 Abs. 2 S. 5 JMStV vor, dass "von der KJM bestätigte Altersbewertungen von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle von den obersten Landesjugendbehörden für die Freigabe und Kennzeichnung inhaltsgleicher oder im Wesentlichen inhaltsgleicher Angebote nach dem Jugendschutzgesetz zu übernehmen sind."

Die Zuständigkeit der OLJB für die Kennzeichnung von Filmen auf Trägermedien ergibt sich aus den bundesrechtlichen Regelungen im JuSchG. Für die rechtliche Wirksamkeit und Umsetzung des im JMStV angelegten Übernahmeverfahrens bei Altersbewertungen aus dem System des JMStV sind spiegelbildliche Regelungen im Bundesrecht erforderlich. Eine entsprechende Novellierung des JuSchG wurde jedoch in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgenommen.
Damit eine Übernahme von Altersbewertungen im Vorgriff auf eine beabsichtigte Gesetzesänderung dennoch umgesetzt werden kann, bieten die OLJB das dargestellte Modellprojekt zur Übernahme von Altersbewertungen an.

Das heißt praktisch: Für die Alterskennzeichnung von Bildträgern, die TV Produkte aus dem privaten Rundfunk enthalten, müssen nach wie vor Anträge bei der FSK gestellt werden. Die FSK recherchiert, ob für das entsprechende Produkt eine von der KJM bestätigte Altersbewertung der FSF vorliegt. Ist dies der Fall, erhält der Antragsteller die entsprechende FSK Altersfreigabe auf dem Weg der "Übernahme" - ohne eine erneute Sichtung durch die FSK. Doppelprüfungen (bei der FSF und der FSK) gehören somit der Vergangenheit an. Die Übernahme kann für alle Altersstufen außer für die höchste Stufe "ab 18 Jahren" bzw. "Keine Jugendfreigabe" (KJ) erfolgen. Die FSK Gebühr für die Übernahme beträgt 20,00 € pro Produkt.

Dem antragstellenden Videoprogrammanbieter steht es jedoch frei, anstelle der Übernahme das Einpersonenprüferverfahren (EPV) bei der FSK für TV-Produkte zu wählen.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Kurz gemeldet

Eine knappe Woche vor der Verleihung des Deutschen Filmpreises, also am 22. April, veranstaltete die Deutsche Filmakademie ihr traditionelles LOLA-Festival, in dessen Rahmen auch Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen stattfinden. So sprach Filmakademie-Vorstand Benjamin Herrmann unter dem Titel "Was zieht – und wenn ja wie viele?" mit Kinomachern und Produzenten über Zielgruppen und Marketing, während sich zuvor Alfred Holighaus mit den Regisseurinnen und einem Regisseur der zum Filmpreis nominierten Filme über den aktuellen Jahrgang und ihren Blick auf die eigene Arbeit unterhielt. Neben Simon Verhoeven (Deutscher Filmpreis für den besucherstärksten Film – WILLKOMMEN BEI DEN HARTMANNS) saßen Maren Ade, Nicolette Krebitz und Anne Zohra Berrached auf dem Panel. Ihre Filme TONI ERDMANN, WILD und 24 WOCHEN wurden wenige Tage später im Palais am Funkturm hoch dekoriert (alle Gewinner des Deutschen Filmpreises 2017 im Überblick). Foto (vl.n.r.): Nicolette Krebitz, Max Wiedemann, Maren Ade, Alfred Holighaus, Stefan Arndt, Wolfram Weber, Simon Verhoeven, Jannis Funk, Benjamin Herrmann und Anne Zohra Berrached. / Copright: Florian Liedl/Deutsche Filmakademie +++ Der Siegeszug von TONI ERDMANN begann bekanntlich vor genau einem Jahr in Cannes. Auch in diesem Jahr haben deutsche Filme oder Filme mit starker deutscher Beteiligung wieder Chance an der Côte d’Azur. Fatih Akin, gern gesehener Gast in Cannes ist mit seinem neuen Spielfilm AUS DEM NICHTS mit Diane Krüger im Wettbewerb vertreten. Valeska Griesebach (zuletzt mit SEHNSUCHT im Berlinale-Wettbewerb 2006) zeigt ihren neuen Film WESTERN in der renommierten Nebenreihe Un Certain Regard, und Stammgast Michael Haneke ist mit seinem – wiederum von X Filme mitproduzierten – Drama HAPPY END im Rennen um die Goldene Palme. +++ Am 17. März hat übrigens die Produzentenallianz einen neuen deutschen Preis für Produzenten ins Leben gerufen. Anlass war der 150. Geburtstag des schwäbischen Film- und Kinopioniers Carl Laemmle, der Ende des 19. Jahrhunderts seine Heimatstadt Laupheim (bei Ulm) Richtung USA verließ und 1915 mit dem Bau der Universal-City de facto Hollywood gründete. Als neuer deutscher Produzentenpreis zeichnet der Carl Laemmle Produzentenpreis jährlich das Lebenswerk einer herausragenden Produzentenpersönlichkeit aus und stellt zugleich generell die besondere Leistung der Produzenten im kreativen und wirtschaftlichen Prozess des Filmschaffens in besonderer Weise heraus. Erster und äußerst würdiger Preisträger ist Laemmles Landsmann Roland Emmerich. Die Verleihung fand selbstverständlich und unter großer Beteiligung der Filmbranche in Laemmles Geburtstadt Laupheim statt.

> zurück zum Inhaltsverzeichnis


Services & Login: FSK-Freigaben I FSK-Prüfanträge I FSK-Kennzeichen I Juristenkommission | Online Label-Generator | Mitgliedschaft FSK.online I TV-Datenbank I SPIO-Titelregister I Statistik I Filmpolitik