Territorialität - Gemeinsame Aktivitäten der europäischen Filmbranche

Holighaus, Kotthaus, Duncan und Dornbach Die europäische Filmbranche legte im vergangenen Herbst zusammen, um der Europäischen Kommission das Schwarz auf Weiß dokumentieren zu können, was ihre Vertreterinnen und Vertreter in zahlreichen Gesprächen mit der Politik nicht müde werden (und auch nicht müde werden dürfen) zu betonen: Die Abschaffung der Möglichkeit, Lizenzen zeitlich und räumlich beschränkt zu verkaufen (was ja eine zentrale Idee des Digitalen Binnenmarktes ist), schadet nicht nur der Filmwirtschaft, sondern auch dem Verbraucher. Und gefährdet die kulturelle Vielfalt als hohes europäisches Gut.

 

Nach der viel beachteten Präsentation der Studie über "Die Auswirkungen von grenzüberschreitendem Zugang zu audiovisuellen Inhalten für Konsumenten in der EU" in Cannes, lud die SPIO, deren Mitgliedsverbände deutlich zur Finanzierung der Studie beigetragen hatten, am 10. Juni ins Bundespresseamt am Schiffbauer Damm ein. Dort hatten Parlamentarier, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Pressevertreter und Branchenteilnehmer die Gelegenheit, eine um Daten für den deutschen Markt konkretisierte Ausgabe der Studie vorgestellt zu bekommen.

Nach einem politischen Grußwort des SPIO-Präsidenten, in der er noch einmal deutlich für das Territorialitätsprinzip plädierte, stellte Felipe Duncan, einer der Partner der Agentur Oxera, die diese Studie zusammen mit ihren Kollegen von Oliver & Ohlbaum erarbeitet hat, die Studie noch einmal vor. Nach ihm bedankte sich Elisabeth Kotthaus als Vertreterin der Kommission in Berlin für die Initiative der Branche und versprach, die Ergebnisse ernsthaft in die strategischen Überlegungen zum DSM einfließen zu lassen. Genau das sollte die Kommission aber vor allem mit den Ausführungen des vierten Redners der Präsentation tun: Der Berliner Produzent Jonas Dornbach (Komplizenfilm) berichtete eindrucksvoll und plastisch von der praktischen, wirtschaftlichen und kulturellen Notwendigkeit des Territorialitätsprinzip am Beispiel seiner Firmenpolitik. Und ganz konkret am Beispiel der jüngsten Produktion seiner Firma (zu der ja bekanntlich noch Janine Jackowski und Maren Ade gehören): TONI ERDMANN. Die SPIO hat am Mittag des 10. Juni noch eine Presseerklärung zu dieser Veranstaltung herausgegeben und die Studie selbstverständlich auf ihrer Homepage zugänglich gemacht.

Die GästeIm Nachgang zu den Präsentationen der Studie haben am 19. Juli noch einmal 99 Vertreterinnen und Vertreter großer europäischer Verbände, Einzelpersonen und Firmenvertreter aus der audiovisuellen Branche Europas unter der Federführung der FIAPF einen Appell an den Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker geschickt. Auch diesen Brief haben SPIO-Mitglieder sowie der Präsident unterschrieben. Er ist ebenfalls auf der Homepage dokumentiert.

 

Foto oben: Alfred Holighaus, Elisabeth Kotthaus (EU), Felipe Duncan (Oxera), Jonas Dornbach (Komplizenfilm)

Foto Mitte: Arno Ortmair, Alexander Thies und Stefan Arndt
Foto unten: Die Gäste
Quelle: André Hercher/ SPIO

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Die Zukunft des Jugendmedienschutzes - eine Klausurtagung der FSK

Am 12. und 13. Juli fand auf Einladung der FSK in Berlin eine hochkarätig besetzte Klausurtagung zum Jugendmedienschutz statt. Daran teil nahmen die Jugendschutzbeauftragten der SPIO Joachim A. Birr und Johannes Klingsporn sowie der Präsident Alfred Holighaus, der Beauftragte der SPIO Heiko Wiese, der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK Folker Hönge, die Repräsentantin der federführenden Stelle im Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Nicole Müller, die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Martina Hannak-Meinke, der mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes befasste Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Felix Barckhausen, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW e.V. Sebastian Gutknecht sowie die Geschäftsleitung der FSK Christiane von Wahlert und Helmut Poßmann und der Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK Stefan Linz.

 

FSKDie versammelten Fachleute diskutierten zum einen über die aktuellen Novellierungsbestrebungen des Bundes beim Jugendschutzgesetz, zum anderen über Perspektiven der Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes in einer konvergenten Medienwelt. Seitens der filmwirtschaftlichen Verbände gab es ein klares Commitment für die Altersklassifizierung von Filmen durch die FSK. Die mit einem FSK-Kennzeichen verbundene Rechts- und Verkehrssicherheit auf allen Distributionswegen ist von hoher Bedeutung.  Wünschenswert wäre, da waren sich alle Beteiligten einig, wenn sich Altersklassifizierungen für filmische Inhalte auch auf Video on Demand Plattformen durchsetzten, die im Übrigen von Eltern in hohem Maße erwünscht werden. Angesichts der leichten Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten filmischen Werken über illegale Online-Kanäle unter Umgehung von Jugendschutzbestimmungen, sollten hier die Intermediäre in verstärktem Maß in die Verantwortung genommen werden.
Durchaus kritisch gesehen wurde die unterschiedliche Regulierung des Mediums Film in Abhängigkeit vom Verbreitungsweg. Die Unterscheidung der gesetzlichen Regulierung in Online- und Offline-Medien ist in der Praxis nicht mehr trennscharf.  Sofern zukünftig eine Differenzierung erfolgen soll, wäre es möglicherweise zielführender, die Bereiche öffentliche Vorführung (Kino) und Home Entertainment (Bildträger, Online/Mobile-Content) zu unterscheiden. Nachgedacht wurde auch über neue Instrumente für den Jugendschutz angesichts eines sich verändernden medialen Sektors. Ein (Selbst-)Klassifizierungssystem für audiovisuelle Inhalte wurde als vielversprechender Ansatz gesehen. 

Offen diskutiert wurde die Frage, inwiefern Verwaltungsakte in Verbindung mit Altersfreigaben unter Beteiligung der Obersten Landesjugendbehörden ein probates Instrument der Zukunft sind. In diesem Zusammenhang wurde jedoch auch die Bedeutung der plural besetzten FSK-Prüfgremien, deren Fachkompetenz und ihre Befriedungsfunktion im Falle der Kritik von außen, vor allem für den Bereich der öffentlichen Vorführung, hervorgehoben.

 

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Novelle 2017 - Das Jugendschutzgesetz

Bundesministerin Manuela Schwesig Nach Ankündigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll die angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes drei Handlungsfelder betreffen.  So soll der Schutzzweck des Gesetzes um die Dimension der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen ergänzt werden, damit die Kommunikations- und Interaktionsrisiken, mit denen Kinder und Jugendliche in der Online Welt konfrontiert sind, stärker in den Blick des Gesetzgebers genommen werden können. Zudem muss eine "Passungsregelung" eingefügt werden, damit die sog. Durchwirkung von Altersbewertungen aus dem System des JMStV, die von der Rechtsaufsicht bestätigt wurden, in das System des JuSchG erfolgen kann.

 

Schließlich sollen die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien um den Aspekt der Förderung von Medienkompetenz erweitert werden. Eingeführt werden soll ferner ein vereinheitlichter Medienbegriff, die Unterscheidung zwischen Trägermedien und Bildträgern soll aufgegeben werden. Die SPIO hat ihre "Vorschläge zur Zukunft des Jugendmedienschutzes in Deutschlands" dem Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend am 20.07.2016 übermittelt.

Der Zeitplan des Bundes sieht das Inkrafttreten eines novellierten JuSchG im Mai/Juni 2017 vor. Der Referentenentwurf soll noch im Sommer 2016 veröffentlicht werden, Anhörungen sind zeitnah geplant, bis Ende September 2016 soll die Ressortabstimmung der Bundesministerien stattfinden.

 

Foto: Manuela Schwesig (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) / Quelle: Bundesregierung/ Denzel

 

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Im parlamentarischen Prozess - die Reform des Urhebervertragsrechts

screenMit der 1. Lesung des Regierungsvorschlags am 9. Juni im Plenum des Bundestages begann die parlamentarische Beschäftigung mit der Reform des Urhebervertragsrechts. Die SPIO traf sich bereits vorab zum Austausch mit verschiedenen Abgeordneten und bekannte sich zum Regierungsentwurf als akzeptablem Kompromiss. Negative Auswirkungen für die Filmwirtschaft seien jedoch vor allem zu erwarten, wenn das Auskunftsrecht - wie es die SPD im parlamentarischen Verfahren anstrebt - wieder erweitert wird und Urheber und ausübende Künstler für jede einzelne Nutzung von Filmen gesondert vergütet werden müssten. Die SPIO hat dazu bei verschiedensten Gelegenheiten Stellung genommen (siehe Newsletter Nr. 10).

Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 6. Juli waren sich die eingeladenen Sachverständigen grundlegend darüber einig, dass Urheber/-innen und ausübende Künstler/-innen für ihre Kreativleistungen angemessen bezahlt werden müssen. In der Filmwirtschaft, so belegte jedoch Rechtsanwalt Dr. Martin Diesbach aus seiner praktischen Tätigkeit, werden gemeinsame Vergütungsregelungen schon jetzt angewandt und eingehalten. Die aktuellen Verwerfungen bei der angemessenen Vergütung lassen sich dem Medienrechtler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer zufolge überdies nicht nur auf den vermeintlichen Gegensatz zwischen Urhebern und Verwertern zurückführen, sondern seien vor allem durch den Markteintritt neuer Player und Plattformen begründet.

Höhere Vergütungen sind daher nicht alleine über das Urhebervertragsrecht zu lösen, sondern wesentlich beeinflusst durch Intermediäre, die Werkleistungen für ihre eigenen Geschäftsmodelle nutzen, ohne dafür Produzenten und anderen Rechteinhabern Lizenzgebühren zu zahlen.

Anfang September werden die entscheidenden Berichterstatter-Gespräche zwischen den Fraktionen zum Urhebervertragsrecht stattfinden, bevor Ende September das Gesetz den Bundestag mit der 2. und 3. Lesung passieren wird.

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Symposium zum audiovisuellen Erbe - Schulterschluss aller Beteiligten  
SymposiumFür den Erhalt des audiovisuellen Erbes drängt die Zeit, denn Überlieferungen auf analogen Medien werden zunehmend unsichtbar und für die Archivierung auf digitalen Medien fehlen Geld, Standards und Konzept. Darin waren sich die rund 120 Besucher des Symposiums Vergangenheit braucht Zukunft der Sektion Film, Rundfunk & Audiovisuelle Medien im Deutschen Kulturrat weitgehend einig. Die SPIO ist Mitglied der Sektion und hatte die Veranstaltung am 8. Juli mitorganisiert. Gemeinsam werden die Akteure der audiovisuellen Wirtschaft eine Stellungnahme auf den Weg bringen, in der sie die Politik zum zwingend notwendigen Handeln auffordern.

 

Foto/Quelle: Julia Piaseczny/ SPIO

 

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Europäische Medienregulierung - Vielfalt muss das Ziel sein
EUIn wie viele europäische Werke sollen Sender und VoD-Plattformen künftig investieren? Welche Regeln gelten für die Sichtbarkeit europäischer Werke in TV- und VoD-Angeboten? Welche Informationen müssen Plattformen und Sender den Rechteinhabern und Bürgern offenlegen? Und wie wird sichergestellt, dass der Jugendschutz online wie offline garantiert ist? Es geht um viel in der Diskussion um die Novelle der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD), die derzeit in EU-Parlament und -Rat diskutiert wird. Ende Mai hatte die Kommission ihren Novellierungsvorschlag vorgestellt.

Die SPIO setzt sich in diesem Verfahren engagiert ein für Rahmenbedingungen, die die Vielfalt der Werke und der Anbieter in Deutschland und Europa weiter fördern. Der vorliegende Entwurf wird diesem Anspruch aus SPIO-Sicht noch nicht gerecht: "Wir begrüßen, dass die EU Kommission die kulturelle Vielfalt in Film und Fernsehen stärken will, die Relevanz des Jugendschutzes betont, auf gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine wie große Unternehmen zielt und dazu Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen will", sagt SPIO-Präsident Alfred Holighaus. "Insgesamt sind die geplanten Maßnahmen aus unserer Sicht aber noch zu sanft. Damit gefährdet die Kommission die Werte, die sie ausdrücklich zu schützen sucht, und gibt den Geschäftsmodellen der Online-Plattformen Vorrang vor denen der Kultur- und Kreativwirtschaft." Mit Blick auf die Online-Plattformen bekräftigte Sylvia Costa, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung im EU-Parlament, auf den Filmfestspielen in Cannes, dass die Verantwortung für Inhalte im digitalen Zeitalter neu verteilt werden müsse. Die Rolle der Plattformen zu definieren sei für sie eine Priorität.

 

Foto/Quelle: Leandro Neumann Ciuffo

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EU-Urheberrechtsrahmen steht vor Neugestaltung

Das Territorialitätsprinzip, Mechanismen der Lizenzrechteklärung, die Vergütung von Kreativen, EU-weite Schrankenregelungen für Bildung und Filmarchivierung und Regeln für vergriffene Werke: Zu all diesen urheberrechtlichen Fragestellungen will die EU Kommission am 21. September ein großes Novellierungspaket vorstellen. Ziel der Kommission ist es, Filme im Digitalen Binnenmarkt für Konsumenten aus der EU grenzüberschreitend zugänglich zu machen - Gebietsgrenzen für Lizenzen, individualvertragliche Rechteklärung und national unterschiedliche Urheberrechte sind dabei aus ihrer Sicht Handelshemmnisse. Eine Sicht, gegen die sich die Filmemacher aus ganz Europa seit mehr als einem Jahr geschlossen stemmen (siehe oben). In zahlreichen Gesprächen, Positionen und Belegen setzt sich auch die SPIO vehement dafür ein, die Finanzierungsvoraussetzungen für den deutschen und europäischen Kinofilm zu erhalten. Im Herbst startet die Debatte in die heiße Phase.

 

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Kurzmeldungen

Die auf der Mitgliederversammlung der SPIO im November letzten Jahres ausführlich thematisierte filmwirtschaftliche Studie, die das BMWi in Auftrag gegeben hat, entsteht zurzeit. Nach Rückmeldungen aus der Branche sowie der filmstatistischen Abteilung der SPIO (namentlich Wilfried Berauer) wurde ein Fragebogen als Teil der Studie noch einmal erweitert und aktuell über die Verbände an die Firmen der deutschen Filmwirtschaft geschickt. Ansprechpartner bei Nachfragen oder weiter führendem Interesse sind Mathias Birkel und Max Reichert von der Agentur Goldmedia sowie Juliane Müller von der Hamburg Media School.
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Im Rahmen des Filmfest München wurde am 30. Juni zum nunmehr 15. Mal der Friedenspreis des deutschen Films "Die Brücke" verliehen. Er ging unter anderem an Burghart Klaußner für seine Darstellung des Fritz Bauer in Lars Kraumes DER STAAT GEGEN FRITZ BAUER. SPIO-Präsident Alfred Holighaus würdigte in seinem Grußwort die gesellschaftliche und künstlerische Bedeutung des Preises.

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KultursalonAm 8. Juni lud die CDU/CSU-Fraktion erstmalig auf Initiative des Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder zum "Kultursalon unter der Kuppel" im Reichstag. Das Kulturfest, auf dem natürlich die Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters und die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu Wort kamen und ein beindruckendes Programm vorstellen konnten - unter anderem ein Konzert von Daniel Barenboim -, löste den traditionellen Empfang in der Reichstagskuppel anlässlich der Verleihung des Deutschen Filmpreises ab und bot gleichzeitig ein erweitertes Programm zum Meinungsaustausch. Auf vier Panels wurden aktuelle kulturpolitische Themen diskutiert. Panel Vier hatte das Thema "Bundesfilmförderung - Sammelsurium oder zielgenau Instrumente". Unter der Moderation von Prof. Johannes Kreile plädierte SPIO-Präsident Alfred Holighaus nachdrücklich für eine klare Definition von Förderzielen - sowohl für die FFA als auch für die deutlich erhöhte kulturelle Filmförderung. Und für mehr Mut und Fantasie bei der Entwicklung von Fördermodellen für den Produktionsstandort Deutschland.

 

Foto: Podium Bundesfilmförderung beim Kultursalon / Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion 

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