Urhebervertragsrecht - Koalition schließt Kompromiss

Heiko MaasNach langen Verhandlungen ist es am Ende doch ganz schnell gegangen: Innerhalb von 48 Stunden hat in der letzten Woche sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat einige Änderungen im Urhebervertragsrecht beschlossen. Danach muss u.a. der Produzent als Vertragspartner der Urheber und ausübenden Künstler als auch derjenige in der Lizenzkette, der einen Film wesentlich wirtschaftlich auswertet, jährlich Auskunft und Rechenschaft über den Umfang der Werknutzung und seine hieraus gezogenen Erträge und Vorteile erteilen. Dieser Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch kann von den Urhebern und ausübenden Künstlern ohne weitere Voraussetzungen jährlich geltend gemacht werden. Es muss sich also nicht einmal um einen wirtschaftlich erfolgreichen Film handeln.

Foto: Justizminister Heiko Maas

 

In Einzelverträgen können diese Ansprüche nicht ausgeschlossen werden. Auch die Einbeziehung eines Wirtschaftsprüfers ist nicht vorgesehen. Für Produzenten, Filmverleiher und Sender besteht die Möglichkeit, diese Ansprüche nur im Rahmen von sogenannten gemeinsamen Vergütungsregelungen zu verhandeln. Zwar sehen die Gesetzesänderungen zumindest vor, dass in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregelungen mehrere Vereinigungen von Urhebern einbezogen werden können: Es muss also nicht mehr mit den Regisseuren, Drehbuchautoren, Kameraleuten, Schauspielern, Synchronsprechern, Editoren etc. einzeln verhandelt werden. Die Frage ist nur, ob man unter diesen Umständen überhaupt zu einem gemeinsamen Verhandlungsergebnis kommen kann. Leider enthalten die Gesetzesänderungen auch keinerlei Regelungen, unter welchen Voraussetzungen sogenannte Außenseiter einbezogen werden. Für Filmmitwirkenden, die keiner Gewerkschaft und keinem Verband angehören, gelten ausgehandelte Vergütungsregelungen ebenso wenig wie für einen nicht verbandsgebundenen Produzenten.

Auf den enormen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand und die negativen Auswirkungen der nun von SPD, CDU/CSU beschlossenen Änderungen für den Kreativ- und Filmstandort Deutschland hat die SPIO frühzeitig und eindringlich hingewiesen. Immerhin besteht jetzt die Hoffnung, dass die Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregelungen auf beiden Seiten mit Augenmaß geführt werden und nicht wieder über Jahre hinweg Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung der Änderungen erfolgen. Die Gesetzesänderungen bedürfen noch der Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten und treten dann drei Monate später in Kraft.

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Film- und Standortförderung in Deutschland - neues Gesetz, alte Herausforderungen

Das neue Filmförderungsgesetz ist verabschiedet und tritt am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft. Entsprechend eines Beschlusses des Präsidiums hat sich die SPIO als Dachverband der Filmwirtschaft aus den konkreten Verhandlungen, Meinungsbildungsprozessen und Interessensvertretungen seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes herausgehalten. Dessen ungeachtet ist die Filmproduktions- und Standortförderung ein SPIO-Thema. So hat SPIO-Präsident Alfred Holighaus in einem Gastbeitrag für die September-Ausgabe der Publikation des Deutschen Kulturrates "Politik und Kultur" seine bereits beim Kultursalon der CDU/CSU-Fraktion formulierte Forderung nach einer klareren Struktur für die Filmförderung des Bundes erneuert. Diese Position wird auch Eingang in die medienpolitischen Forderungen der SPIO im Bundestagswahlkampf finden.

Ein weiteres Thema ist die aktuelle Standortpolitik der Bundesregierung für Filmproduktionen. Seit der limitierten Festschreibung des DFFF auf 50 Millionen Euro hat der Filmstandort Deutschland im internationalen und im europäischen Kontext enorm und spürbar an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Deshalb hat die SPIO die Initiativen der Mitgliedsverbände Produzentenallianz und VTFF für ein Engagement der Regierung zugunsten automatischer Fördermodelle im Rahmen der Diskussion um die Haushaltbereinigungen im Herbst ausdrücklich unterstützt.

Das Thema wird Branche und Politik auch im kommenden Jahr begleiten.

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Telemedienauftrag - Neue Privilegien für die Öffentlich-Rechtlichen?

SPIO-Präsidiumssitzung Im November 2014 beauftragte die Ministerpräsidentenkonferenz die Rundfunkkommission der Länder, einen Entwurf für eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen möglichst in die 20. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages eingehen, zu dem im Frühjahr 2017 die Verbände angehört werden sollen. In einer Unterkommission geht es dabei konkret um die sogenannte zeitgemäße Definition des Telemedienauftrags (Stichwort Medienkonvergenz, verändertes Nutzungsverhalten der TV-Zuschauer), die sich dabei schwerpunktmäßig um die Verweildauer von TV-Programmen in den Mediatheken gehen wird.

Foto: Diskussion bei SPIO-Mitgliederversammlung / Copyright: Arno Ortmair

 

Dabei lässt die Politik keinen Zweifel daran, dass sie die Angebote der ÖR-Sender durchaus europaweit versteht und sich die zusätzliche Nutzung der Mediatheken-Inhalte auf kommerziellen Plattformen (wie YouTube oder Facebook) vorstellen kann.

Es geht dabei natürlich vor allem um die Präsenz- und Verweildauer von Kinokoproduktionen in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken, die sich selbst immer mehr in der konkreten Konkurrenz zu den kommerziellen VoD-Plattformen und anderen, auch linearen Videoprogrammanbietern machen.

Nach momentan geltendem Recht ist "das Angebot auf Abruf von angekauften Spielfilmen und angekauften Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, nicht zulässig". Dabei ist nicht definiert, in welche Kategorie Kinokoproduktionen fallen. Intern sieht man sie wohl als Auftragsproduktion. Eine solche Sichtweise und Regelung würde sich für ein wichtiges Element der Auswertungskette eines deutschen, vom ÖR-TV koproduzierten Films wertmindernd auswirken, da der Film nach Ablauf einer überschaubaren Frist kostenlos und zeitlich unbegrenzt online verfügbar wäre.

Dieses Szenario wird noch verschärft durch eine zur Verabschiedung anstehende Verordnung der Europäischen Kommission (bekannt als CabSat-Verordnung vom 14. September 2016), die die Erweiterung des Ursprungslandprinzips einführen will. Danach hätten die Mediatheken der ÖR-Rundfunks das Recht, ein in Deutschland erworbenes (oder eben koproduziertes) Programm europaweit ohne zusätzliche Vergütung auszustrahlen. Das ist ein weiterer Angriff auf das durch die Strategie für den Digitalen Binnenmarkt in Europa gefährdete Territorialitätsprinzip.

Die SPIO muss und wird jetzt konkret im Zusammenhang mit der Neudefinition des Telemedienauftrages aktiv werden. SPIO-Präsident Alfred Holighaus hat dieses Thema im Rahmen der Jahreshauptversammlung des VdF am 24. November adressiert und in der SPIO-Mitgliederversammlung am 1. Dezember eine Presseerklärung vorgelegt, die von allen Mitgliedsverbänden unterstützt wurde.

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Mitgliederversammlung am 1. Dezember - Parteien zur Wahl

Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2017 hat die SPIO erste film- und medienpolitische Forderungen formuliert, die in den nächsten Wochen und Monaten weiter konkretisiert werden. Unter anderem auf einer auf der Mitgliederversammlung im Berliner Hotel Palace beschlossenen Klausurtagung, die am 20. Januar in München stattfinden wird. Einen ersten Eindruck, welche Herausforderung die Parteien in der kommenden Legislaturperiode angehen wollen, gaben uns die medienpolitischen Sprecher*innen von drei der aktuell im Bundestag vertretenen Fraktionen, die zum Auftakt der SPIO-Mitgliederversammlung eingeladen waren.

 

MdBMdB Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die Digitalisierung als große Chance in den Vordergrund, audiovisuelle Inhalte nicht nur leichter zu produzieren, sondern diese zukünftig auch über bspw. Crowdfunding-Modelle alternativ finanzieren und durch flexible Online-Verwertung effizienter anbieten zu können. MdB Harald Petzold (Die Linke) betonte die Wichtigkeit des nationalen Filmerbes, für dessen Erhaltung bedeutend mehr finanzielle Beteiligung des Bundes zur Verfügung gestellt werden müsse. Er sprach sich darüber hinaus ausdrücklich für das Fortbestehen von Kinos als Kulturort - auch und besonders in der Fläche - aus. MdB Marco Wanderwitz (CDU/CSU) fordert in seinen Ausführungen eine bessere Abstimmung und finanzielle Erhöhung des Filmfördersystems, für das grundsätzlich auch andere Modelle als das der Bezuschussung möglich seien.

Fotos: Tabea Rößner, Harald Petzold und Marco Wanderwitz

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Filmstatistisches Jahrbuch 2016 - Blick zurück nach vorn  

FSJIm Oktober veröffentlichte die SPIO aktuelle marktwirtschaftliche Daten für die Filmwirtschaft im Filmstatistischen Jahrbuch 2016. In einer begleitenden Pressemitteilung zog die SPIO trotz Rekordergebnissen im Box Office von 1.167 Mio. Euro und einem deutschen Marktanteil an Kinofilmproduktionen von 27,5 Prozent ein gemischtes Fazit. Denn schon jetzt war absehbar, dass sich die Erfolge von 2015 im laufenden Jahr kaum wiederholen lassen. Grund dafür ist auch, dass immer mehr wirtschaftliche Finanzierungsgrundlagen und -modelle für Kinofilme wegbrechen. Im vergangenen Jahr sanken beispielsweise nicht nur die Filmfördermittel des Bundes, auch die öffentlichen Rundfunkanstalten kürzten ihre Beteiligungen und Sendetermine und wollen zudem unseren Online-Markt mit ihren immer umfangreicheren Mediatheken in ein Kostenlosangebot verwandeln. Die SPIO fordert vor diesem Hintergrund dringend mehr Planungssicherheit für die Filmwirtschaft.

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Creative Europe MEDIA: Budget für 2017 beschlossen
Creative Europe MEDIAAm 1. Dezember hat das Europäische Parlament den EU-Haushaltspan für das Jahr 2017 angenommen und damit einen zuvor mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss final bestätigt. Für das MEDIA-Programm haben sich die Institutionen auf ein Budget in Höhe von 107.118.000 Euro für 2017 geeinigt - ein Plus von 7 Prozent gegenüber 2016. Vorausgegangen waren intensive Beratungen um die Frage, wie hoch das Haushaltsplus für das MEDIA-Programm ausfallen soll: Der Rat hatte sich für eine geringere Steigerung ausgesprochen, das Parlament für eine noch deutlichere. Die nun vereinbarte Summe entspricht dem ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Budget.

Das MEDIA-Programm ist eine wichtige finanzielle Säule für die Entwicklung sowie den Verleih und das Marketing von europäischen Filmen im EU-Binnenmarkt. Zusätzlich begleitet MEDIA die Gesetzgebungsinitiativen zum Digitalen Binnenmarkt mit nicht-legislativen Projekten zu Themen wie Untertitelung, Identifikationsnummern oder Koproduktionen. Angesichts dieser Zusatzaufgaben war eine Zusatzausstattung von MEDIA für das kommende Jahr aus Sicht der Filmwirtschaft dringend geboten. Die SPIO begrüßt daher den gefundenen Kompromiss.

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SPIO veröffentlicht Stellungnahme zum EU-Urheberrechtspaket

EUInsbesondere zum Vorschlag der EU-Kommission, das Ursprungslandprinzip für die Rechtevergabe für ergänzende Onlinedienste von Rundfunkveranstaltern anzuwenden, hat die SPIO Ende Oktober gegenüber dem Bundesjustizministerium eine Stellungnahme abgegeben. Darin unterstützt sie die Zielsetzungen der EU-Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen im Digitalen Binnenmarkt und die kulturelle Vielfalt über EU-Binnengrenzen hinweg zu fördern. Zugleich stellt sie infrage, dass diese Ziele durch den Regelungsvorschlag erreicht werden. Dieser setze das Territorialitätsprinzip und das Prinzip der Vertragsfreiheit aufs Spiel - und damit die Voraussetzungen für Filmunternehmen in Deutschland und Europa, kulturell vielfältige Filme unabhängig produzieren, handeln und vermarkten zu können. Insbesondere kleinere und unabhängige Produzenten und Verleiher würden durch den Vorschlag in ihren Geschäftsgrundlagen gefährdet statt gefördert. Dieser sei deshalb für die deutsche Filmwirtschaft nicht akzeptabel.

 

Die SPIO vertritt diese Position aktiv in Gesprächen und bei Kongressen. So wies die Referentin für European Affairs Julia Piaseczny beispielsweise in einem öffentlichen Dialog mit der Europaabgeordneten Petra Kammerevert (SPD) beim Kinokongress NRW in Köln am 9. November darauf hin, dass aktuelle Vorschläge im EU-Urheberrechtspaket mit dem Territorialitätsprinzip und dem Prinzip der Vertragsfreiheit zwei Grundpfeiler der Finanzierung von unabhängigen europäischen Filmen in Frage stellten. Petra Kammerevert sieht diese Grundpfeiler indes bis auf weiteres nicht in Gefahr. Beim deutsch-französischen Filmtreffen in Saarbrücken 23. November diskutierte Piaseczny für SPIO und FFA die Auswirkungen des Urheberrechtspakets und der AVMD-Novelle mit französischen Kollegen und Vertretern der EU-Kommission. Die vollständige Stellungnahme steht hier zum Abruf bereit.

Foto: Julia Piaseczny (l.) mit Petra Kammerevert beim Kinokongress NRW / Copyright: Alfred Holighaus

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EU-Digitalkommissar Günther Oettinger übernimmt Haushaltsressort

EU OettingerNach der Ende Oktober 2016 veröffentlichten Ankündigung, dass EU-Digitalkommissar Günther Oettinger das Haushaltsressort übernehmen und zum Vize-Präsidenten der EU-Kommission aufsteigen wird, ist noch immer unbestätigt, wer künftig für das Digitalressort zuständig sein wird. Als Kandidat für das Amt wird u.a. der Portugiese Carlos Moedas gehandelt, aktuell EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation. Die Personalentscheidung soll Anfang 2017 getroffen werden.

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Novellierter Jugendmedienschutz-Staatsvertrag seit 1. Oktober 2016 in Kraft

JMSTVDer neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine Reihe von Regelungen, die für die Film- und Videowirtschaft von Relevanz sind. So müssen Unternehmen ihren Jugendschutzbeauftragten neuerdings mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf ihren Webangeboten nennen, ist die FSK-Kennzeichnung von Bildträgern mit TV-Inhalten privater Rundfunkanbieter über den Weg der sogenanten Durchwirkung möglich geworden und können Jugendschutzprogramme künftig von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, wie FSK.online, anerkannt werden.

 

Zum Jugendschutzbeauftragten: Unternehmen, z. B. auch Kinobetreiber, Verleiher und Videoprogrammanbieter, sind seit 2003 gesetzlich verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie Webangebote betreiben mit Inhalten, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten - wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK "ab 0" entsprechen. Seit Oktober 2016 müssen Jugendschutzbeauftragte mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten auch genannt werden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Der Jugendschutzbeauftragte kann inhouse bestellt oder outgesourct werden. Die FSK bietet Fortbildungsveranstaltungen bei inhouse Lösungen an, übernimmt aber auch gerne die Funktion des Jugendschutzbeauftragten für Unternehmen. Mehr.

 

Zur FSK-Kennzeichnung von Bildträgern mit TV-Produkten: Die FSK-Kennzeichnung von Bildträgern vereinfacht worden, die TV Produkte aus dem privaten Rundfunk enthalten. Der neue JMStV sieht vor, dass von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgenommene Altersbewertungen von TV Produkten, insbesondere Serien, von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt werden können. Ohne eine erneute Sichtung können diese Produkte dann für die Auswertung auf Bildträgern auf Antrag bei der FSK eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) durch die Obersten Landesjugendbehörden erhalten. Doppelprüfungen identischer TV-Inhalte - bei FSF und FSK - gehören somit der Vergangenheit an. Mehr...

 

Zur Anerkennung von Jugendschutzprogrammen durch die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle: Jugendschutzprogramme sind Softwareprogramme, die einen altersdifferenzierten Zugang zu Telemedien ermöglichen. Sie können von Eltern heruntergeladen und spezifisch für ihre Kinder eingestellt werden. Oblag die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen bisher der Kommission für Jugendmedienschutz, können jetzt Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Jugendschutzprogramm als geeignet beurteilen. Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen von wurden von der KJM im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle entwickelt. Mehr...

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Jugendministerin Anne Spiegel zu Besuch bei der FSK

FSK BesuchDie rheinland-pfälzische Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Rheinland-Pfalz, Anne Spiegel, stattete der FSK in Wiesbaden am 2. Dezember einen ersten Besuch ab. Das Jugendministerium Rheinland-Pfalz hat die Federführung beim gesetzlichen Jugendmedienschutz für die Bereiche Kino und Bildträger. Ihre Rechtsgeltung erhalten die FSK Kennzeichen auf Grund der Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden in den Prüfverfahren der FSK. Mehr...

Foto: (v.l.n.r.): Sabine Seifert, Nicole Müller, Folker Hönge, Anne Spiegel, Christiane von Wahlert, Stefan Linz / Copyright: FSK

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Modellprojekt "Lernort Kino: Filmarbeit mit jungen Flüchtlingen" in Wiesbaden gestartet

Partner"Die schnelle Integration von jugendlichen Flüchtlingen ist eine wichtige Aufgabe. Berufsschulen spielen dabei eine zentrale Rolle. Über ihren Unterricht hinaus kann auch das Kino als ,Lernort' einen wichtigen Beitrag leisten. Sich mit Filmen inhaltlich auseinandersetzen, fördert die Sprachkompetenz, und ermöglicht es, lebensnah und anschaulich gesellschaftlich Werte zu vermitteln", sagte Jo Dreiseitel, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung im Hessischen Ministerium für Soziales, und Schirmherr des Modellprojekts "Lernort Kino: Filmarbeit mit jungen Flüchtlingen" mit Schülerinnen und Schülern aus InteA-Klassen (Integration durch Abschluss) aus drei Wiesbadener Berufsschulen.
Foto der Projektparnter (v.l.n.r.): Staatssekretär Jo Dreiseitel (2 v.r.) mit Sebastian Schnurr (Murnau-Stiftung), Rita Thies, Peter Bingel, SPIO/FSK-Geschäftsführer Helmut Possmann und Birgit Goehlnich / Copyright: SPIO / Martin

 

LernortIn dem Modellprojekt "Lernort Kino: Filmarbeit mit jungen Flüchtlingen" sehen die Teilnehmenden über ein Jahr hinweg einmal im Monat ausgewählte Filme und diskutieren über Themen wie Demokratie, Toleranz oder Geschlechterrollen. Initiiert wurde das Projekt von Rita Thies, Oberstufenlehrerin und ehemalige Wiesbadener Kultur- und Schuldezernentin zusammen mit Birgit Goehlnich, Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK. Projektträger ist der gemeinsame Verein der Wiesbadener Beruflichen Schulen (MIK - Netzwerkarbeit im Berufsschulzentrum Wiesbaden e.V.) in Kooperation mit der FSK, der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und der Hochschule RheinMain. Gefördert wurde das Projekt aus dem Sonderetat "Kultur von, für und mit Flüchtlingen" vom Kulturamt und dem Amt für Zuwanderung und Integration der Landeshauptstadt Wiesbaden. Mehr.

Foto: Teilnehmende beim Gruppenfoto / Copyright: SPIO / Martin

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Bundesverdienstkreuze für SPIO-Präsidiumsmitglieder Joachim Birr und Peter Sundarp

Am 13. Oktober 2016 wurde BVV-Vorstand und SPIO-Präsidiumsmitglied Joachim Birr im Hamburger Rathaus mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Dieser Orden wird von Bundespräsidenten für besonderes ehrenamtliches Engagement verliehen. Hamburgs Kulturstaatsrat Carsten Brosda überreichte den Orden an Joachim Birr, der auch stellvertretender Vorsitzender des FFA-Präsidiums und Präsident der International Video Federation ist. In seiner Begründung hob Bundespräsident Joachim Gauck nicht unerwartet stark auf das konstante Engagement Birrs in der SPIO und der FSK ab. Wörtlich heißt es: "Herr Birr gehört seit 1994 dem Präsidium der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) an und war viele Jahre ehrenamtlich Mitglied im Vorstand der Deutschen Filmkünstlernothilfe, die von der SPIO gegründet wurde. Als Vertreter der SPIO engagierte sich Herr Birr in besonderer Weise für die Gestaltung des Jugendmedienschutzes im Rahmen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und beförderte den alltagstauglichen Transfer dieses komplexen Regelwerks, um immer wieder innovativ auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Gerade in der Funktion des Jugendschutzbeauftragten der SPIO gelingt es Herrn Birr, einen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Filmwirtschaft und dem Bedürfnis der Gesellschaft nach einem gut funktionierenden Jugendschutz herzustellen."

Foto: Joachim Birr (Mitte) mit Kulturstaatsrat Carsten Brosda (r.) und BVV-Präsident Dirk Lisowsky

 

/ Copright: Aykut Kayacik

 

Verdienstkreuz Peter Sundarp Wenige Wochen später, am 30. November, wurde VdF-Vorstandsmitglied und SPIO-Präsidiumsmitglied Peter Sundarp in Berlin mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Michael Müller, der Regierende Bürgermeister von Berlin, überreichte die hohe Auszeichnung im Namen des Bundespräsidenten im Roten Rathaus. "Peter Sundarp ist einer der erfahrensten und engagiertesten Verleiher des Landes und zählt zu den prägenden Figuren der deutschen Filmwirtschaft. Sein bis heute anhaltender Einsatz für den deutschen Kinofilm ist bemerkenswert. Sowohl in seiner Eigenschaft als Filmverleiher als auch durch seine ehrenamtliche Tätigkeit in zahlreichen Gremien hat Peter Sundarp die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des deutschen Kinofilms gestellt. Die Filmmetropole Berlin hat ihm zu danken", heißt es in der Begründung.

Foto: Peter Sundarp (Mitte) mit Ehefrau Astrid Sundarp und Berlins Bürgermeister Michael Müller

 

Die SPIO freut sich für und mit Birr und Sundarp über diese Ehrung. Sie haben sie verdient!
Wir gratulieren unseren langjährigen und engagierten Präsidiumsmitgliedern von Herzen!

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RA Jochem Strate erneut in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen

KSKDie Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat auf Vorschlag der SPIO-Rechtsanwalt Jochem Strate für die Periode 2017 - 2020 erneut in den Beirat der Künstlersozialkasse berufen. Jochem Strate ist Geschäftsführender Justitiar des Verbandes Deutscher Schauspieler-Agenturen e.V., der Verband ist außerordentliches Mitglied der SPIO. Jochem Strate verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse in allen Sparten der Film-, Fernseh- und Videowirtschaft und ist seit 2005 Mitglied des Beirats der KSK.

Die SPIO gratuliert zur Berufung und dankt Jochem Strate für sein ehrenamtliches Engagement.

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50 Jahre Murnau Stiftung - die Nationalgalerie des deutschen Films
FWMSMit einer Festveranstaltung feierte die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung am 29. November 2016 ihr 50-jähriges Jubiläum mit zahlreichen geladenen Gästen in Wiesbaden. In der hessischen Landeshauptstadt wurde die international renommierte Stiftung im Jahr 1966 auf Initiative der Filmwirtschaft gegründet, dort betreibt sie seit 2010 das Deutsche Filmhaus, das mit seinem Kino- und Ausstellungsbetrieb das Wiesbadener Kulturleben bereichert. Murnau-Vorstand Ernst Szebedits und Murnau-Kuratoriumschef Christian Sommer erinnerten in ihren Festreden noch einmal ausdrücklich an den filmkulturellen Schatz, den die Bestände der Stiftung darstellen. Die großen Klassiker des deutschen Films werden durch die Arbeit der Murnau-Stiftung erhalten und einem Publikum weltweit zugänglich gemacht. Beide Redner betonten auch noch einmal die Verantwortung von Bund und Ländern für den Erhalt des filmischen Erbes insgesamt.

Foto: Kuratoriumschef Christian Sommer und Vorstand Ernst Szebedits mit Arte-Vizepräsident Gottfried Langenstein / Copyright: Murnau-Stiftung/Martin

 

Rhein HolighausBesonders anschauliche Beispiele für die Arbeit und die Bedeutung der Murnau-Stiftung sind nun in einer Ende November erschienenen DVD-Jubiläumsedition zu finden: Sechs bedeutende Filmwerke aus fünf Jahrzehnten, nämlich die Stummfilmklassiker ZAPATAS BANDE mit Asta Nielsen von Regisseur Urban Gad, ALS ICH TOT WAR (von und mit Ernst Lubitsch) und ASPHALT von Joe May. Auch die wunderbare Komödie VIKTOR UND VIKTORIA von Reinhold Schünzel, Helmut Käutners ROMANZE IN MOLL mit Marianne Hoppe und MADELEINE UND DER LEGIONÄR von Wolfgang Staudte gehören zur Jubiläums-Box. Alle Filme sind übrigens mit aktuell entstandenen Begleittexten versehen. Mit persönlicher Unterstützung durch die SPIO übrigens. SPIO/FSK-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert stellt Joe Mays Meisterwerk ASPHALT vor. SPIO-Präsident Alfred Holighaus macht ein Angebot, den eher unbekannten Staudte-Film MADELEINE UND DER LEGIONÄR (mit Hildegard Knef) neu zu entdecken.
Foto: Hessens Kultur-Staatssekretär Ingmar Jung und SPIO-Präsident Alfred Holighaus / Copyright: Murnau-Stiftung/Martin

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Und natürlich der 44. Filmball im Januar

Deutschen Filmball Zum nunmehr 44. Mal lädt die SPIO zum Deutschen Filmball am 21. Januar 2017 in München ein. Die traditionsreiche Gala im Bayerischen Hof ist wie gewohnt das erste große Event des neuen Jahres für unsere Branche. Zu den Gästen gehören Persönlichkeiten aus Film, Wirtschaft und Politik. Schirmherr ist wie gewohnt der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer.

 

Ein besonderer Dank gilt unseren Sponsoren, ohne die wir diesen glanzvollen Abend nicht ausrichten könnten: Claire Fisher, Audi, Aigner, Samsonite, Langnese und ARRI. Besonders freuen wir uns, ARRI in diesem Kreis begrüßen zu dürfen. Das traditionsreiche Unternehmen feiert im kommenden Jahr sein hundertjähriges Jubiläum. Auch darauf stoßen wir beim Bayerischen Filmball an. Unsere neue Homepage ist online und erfreut sich bereits großer Beliebtheit.

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