Das neue SPIO-Präsidium

Präsidium und Geschäftsführung der SPIOAuf der Mitgliederversammlung der SPIO am 12. März in Berlin wurde Alfred Holighaus als Nachfolger von Manuela Stehr zum neuen Präsidenten der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft gewählt. Der vormalige Geschäftsführer der Deutschen Filmakademie nimmt diese Position seit 1. Juli 2015 hauptamtlich wahr und hat seinen Sitz im Berliner Büro der SPIO. Zum Vizepräsidenten wurde Dr. Thomas Negele (HDF) gewählt.

Weitere Präsidiumsmitglieder sind Joachim Birr (BVV), Alexander Thies (Produzentenallianz), Stephan Birkenholz (FDW), Oliver Fock (Cineropa), Arno Ortmair (Verband Dtsch. Filmproduzenten), Christian Sommer (VTFF) und Peter Sundarp (VDF). Bei der ersten Sitzung des neuen Präsidiums unter der Leitung von Alfred Holighaus am 28. April 2015 wurden neben ihm und Thomas Negele Alexander Thies, Joachim Birr und Peter Sundarp ins geschäftsführende Präsidium gewählt.

Manuela Stehr begrüßte Holighaus mit den Worten: "Die Zeit als SPIO-Präsidentin hat mir großen Spaß gemacht. Über das Büro Berlin hat die SPIO in den vergangenen drei Jahren eine gemeinsame politische Kommunikation für die Branche aufgebaut. Wir werden gehört und wir werden gefragt. Ich danke allen, die mich in meinem Amt unterstützt haben und wünsche Alfred Holighaus eine glückliche Hand, viel Erfolg und Unterstützung." Und Holighaus formuliert sein Motiv für das Engagement in der SPIO so: "Ich habe mein bisheriges berufliches Leben damit verbracht, die Freude am Film zu vermitteln, zu pflegen und auf unterschiedlichste Weise zu thematisieren. Die SPIO als Dachorganisation für die gesamte Filmbranche hat in ihrem äußerst lebendigen Zustand die dringende Aufgabe, sich insbesondere um die digitale Zukunft des Films zu kümmern. Daran möchte ich gestaltend mitarbeiten. Damit auch die Freude erhalten bleibt."

Holighaus, der seine berufliche Laufbahn als Journalist begann und in dieser Zeit unter anderem zehn Jahre die Redaktion des Berliner TIP - Magazins leitete, arbeitete auch als Einkäufer, Producer und Verleiher bei Senator Film, bevor er 2001 als Kurator für das deutsche Programm und den internationalen Wettbewerb zur Berlinale ging. Von 2010 bis Juni 2015 war er Geschäftsführer der Deutschen Filmakademie. Holighaus war für die Deutsche Filmakademie Mitglied des Verwaltungsrates und der Richtlinienkommission der FFA und hat außerdem als freier Autor und Produzent für Dokumentarfilme gearbeitet.

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Deutsche Content Allianz trifft EU-Digitalkommissar Günther Oettinger in Brüssel

Logo DCAEU-Kommissar Günther Oettinger hat sich am 23. März 2015 in Brüssel mit Vertretern der Deutschen Content Allianz (DCA) getroffen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Anliegen der Kreativwirtschaft, insbesondere mit Blick auf die anstehende Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene. Oettinger unterstrich dabei die Bedeutung der Kreativwirtschaft für Europa und die Wichtigkeit einer intensiven Befassung mit den Herausforderungen für die verschiedenen Teilbranchen.

"Ein level playing field", so Oettinger, "ist in ganz verschiedenen Regulierungsbereichen wichtig für den Digitalen Binnenmarkt. Dieses level playing field muss jedoch ökonomische Realitäten respektieren und darf bestehende Wertschöpfung nicht verhindern. Besonders wichtig ist am Ende eine faire Balance vom Autor, über die Verwerter und Plattformen bis hin zum Nutzer."

Für die Deutsche Content Allianz dankte Jürgen Doetz Kommissar Oettinger für sein "rastloses Engagement" zur Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes für die Kultur- und Kreativwirtschaft und sicherte ihm dabei die Unterstützung der DCA zu. Verlage, Produzenten und Sender als Partner der Autoren und Künstler und als kreative Vermittler der Werke an "Leser, Hörer und Seher" seien sich dabei ihrer besonderen Verantwortung an der Spitze der Wertschöpfungskette bewusst. Schon heute erwirtschafte die deutsche Kreativwirtschaft rund 145 Milliarden Euro jährlich und sichere dabei eine Million Arbeitsplätze. Ein weiteres Wachstum in der digitalen Welt bedürfe allerdings eines wirkungsvollen Urheberrechtes und einer besonderen Berücksichtigung seines gesellschaftlichen Wertes bei netzpolitischen Entscheidungen. Auch sei eine Differenzierung nach Geschäftsmodellen geboten. Ein europäischer Binnenmarkt dürfe dort nationalen Rechteerwerb sowie -verwertungen nicht ausschließen, wo dies eine Gefährdung der Anbieter- und Angebotsvielfalt zur Konsequenz hätte.

Kommissar Oettinger und die Deutsche Content Allianz vereinbarten, den Dialog im Blick auf die anstehenden wichtigen Entscheidungen auf der europäischen Ebene fortzusetzen.

Als Vertreter der DCA nahmen an dem Gespräch teil: Jürgen Doetz, VPRT und Koordinator der Deutschen Content Allianz; Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (BVMI); Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ); Tom Buhrow, WDR-Intendant, Dr. Harald Heker, Vorsitzender des Vorstandes der GEMA, Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) und Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. (BVMI).

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Digitaler Binnenmarkt gefährdet Mittelstand und Vielfalt in der Europäischen Filmwirtschaft

EU-Kommissar Günther OettingerAuch auf dem Festival von Cannes im Mai traf sich Kommissar Oettinger mit Vertretern der Filmbranche, um das Thema zu vertiefen. Im Vorfeld hatte die SPIO bereits eine grundsätzliche Erklärung zum digitalen Binnenmarkt abgegeben: Wirtschaftswachstum im Mittelstand, mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Digitalwirtschaft und Zugang zu Informationen und Kulturangeboten aus ganz Europa, diese Ziele der EU-Kommission für die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarkts unterstützt die deutsche Filmwirtschaft ausdrücklich. Die am 6. Mai 2015 veröffentlichte Strategie der EU-Kommission, wonach u.a. die territoriale Rechtevergabe im Onlinefilmgeschäft als unfaire Diskriminierung und Handelsbarriere abzuschaffen ist, steht diesen selbst gesetzten Zielen jedoch entgegen.

"Internationalität und Vielfalt in Filmproduktion und Filmangebot sind Realität in Deutschland und Europa und ein wesentlicher Wachstumstreiber für unsere Filmunternehmen", sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. "Die angekündigten Maßnahmen der EU-Kommission könnten diese Entwicklung jedoch ins Gegenteil verkehren. Wenn Sende- und Onlinelizenzen ihre territoriale Geltung verlören, müssten die Investoren im europäische Filmgeschäft - Verleiher, Weltvertriebe und Produzenten - auf ihre einzige Sicherheit, die selbstbestimmte Langzeitverwertung auf Plattformen und im TV, verzichten. Das können vielleicht Konzerne, die kleinen und mittelständischen Unternehmen der europäischen Filmwirtschaft können das auf keinen Fall."

Den vollständigen Text der Erklärung finden Sie hier.

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Gefahr für Vielfalt und europäische Kinokultur wächst

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Ein aktuelles Kartellrechtsverfahren der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gegen sechs US-Filmstudios und den Pay-TV-Sender Sky UK ist geeignet, das Territorialitätsprinzip zu gefährden. Deshalb hat die SPIO in einer Presseerklärung vom 24. Juli ausdrücklich vor dieser Gefahr gewarnt.

Denn die inhaltliche Vielfalt, das mittelständische Wachstum und die zunehmend internationale Ausrichtung der deutschen Filmwirtschaft beruhen auf einem grundlegenden Prinzip: der räumlich und zeitlich begrenzten Vergabe von Filmlizenzen. Nach Forderungen des Vizepräsidenten der EU-Kommission Andrus Ansip, dieses Prinzip abzuschaffen, startet nun auch EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der Einleitung eines Kartellverfahrens gegen sechs US-amerikanische Filmstudios und den Pay TV-Anbieter Sky UK einen Angriff auf das Territorialitätsprinzip. Nach Auffassung der Kommissarin sollen die europäischen Binnenmarktvorschriften bereits heute geeignet sein, das in internationalen Abkommen festgeschriebene Territorialitätsprinzip im Urheberrecht zu brechen. Danach dürften die Filmstudios und Sky keine Verträge mehr schließen, die dem Pay TV-Anbieter untersagen, auch Verbrauchern aus solchen Ländern Zugang zu ihre Bezahlinhalten zu ermöglichen, für die Sky keine Rechte erworben hat. Die sieben Unternehmen, an die sich die Mitteilung der Beschwerdepunkte richtet, haben nun Gelegenheit, die Untersuchungsakte einzusehen und Stellung zu nehmen. Eine Frist für den Abschluss der Ermittlungen ist nicht festgesetzt.

"Alle Unternehmen der deutschen Filmwirtschaft, große wie für kleine, bekennen sich gemeinsam zum Mechanismus der territorialen Lizenzvergabe, weil er das wirtschaftliche und kulturelle Rückgrat des Filmschaffens ist", sagt Alfred Holighaus, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Das gelte es zu bedenken, wenn wie derzeit intensiv um die Zukunft Europas gerungen wird. "Kulturelle Vielfalt schafft Arbeitsplätze, schafft Wachstum und Raum für regionale und kulturelle Besonderheiten unter einem gemeinsamen europäischen Dach."

Die komplette Mitteilung finden Sie hier.

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Friedenspreis des Deutschen Films in München

Laudatio Alfred Holighaus Am 2. Juli wurde im Rahmen des Filmfest München zum 14. Mal der "Friedenspreis des deutschen Films - Die Brücke" verliehen. Der vom Bernhard Wicki Gedächtnis Fonds gestiftete und von der Bayerischen Landesregierung und der SPIO unterstützte Preis wurde präsentiert von dem Schauspieler Thomas Heinze. Großartige musikalische Unterstützung bekam er von seinem Kollegen Christian Friedel, der nicht ganz zufällig anwesend war. Denn der Friedenspreis national ging an Oliver Hirschbiegel für seinen Film "Elser - Er hätte die Welt verändert", in dem Friedel die Titelrolle spielt. Den Friedenspreis international erhielt Abderrahmane Sissako für "Timbuktu". Der Regisseur Burhan Qurbani nahm den seit 2010 verliehenen Nachwuchspreis für "Wir sind jung. Wir sind stark" entgegen.

Die Laudatio auf den Regisseur des Dramas um die rassistischen Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen 1992 hielt SPIO-Präsident Alfred Holighaus, der die Gelegenheit auch für einen gesellschaftpolitischen Appell wahrnahm: "Ich glaube, unser Land muss nicht vor Überfremdung geschützt werden, sondern vor Verblödung und Verrohung", so Holighaus wörtlich mit Verweis auf die aktuell zunehmenden Anschläge auf Flüchtlingsheime überall in Deutschland.

Den Text der Laudatio finden Sie hier.

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Stichwort FFG: EU-Prüfverfahren zur Filmabgabe  
Die deutsche Filmabgabe auf VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland auszuweiten, ist nach Ansicht der SPIO europarechtlich zulässig und verfassungsmäßig geboten. Zum einen übertrage die Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-RL) die Entscheidungskompetenz über die Finanzierung von Inhalten den EU Mitgliedsstaaten, um ihre eigenständige kulturelle Entwicklung zu gewährleisten. Zum anderen stelle die Anpassung der Abgabepflicht vor dem Hintergrund des sich verändernden Marktes Abgabegerechtigkeit her - ohne sie drohe eine Marktverzerrung. Die vollständige Stellungnahme der SPIO, die im Dezember 2014 im Zuge eines formellen Prüfverfahrens der EU abgegeben wurde, steht hier zum Download bereit.

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Thorsten Schäfer-Gümbel zu Besuch bei der SPIO
Am 20. Juli besuchte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Thorsten Schäfer-Gümbel, die SPIO in der Wiesbadener Murnaustraße. Er traf sich mit SPIO-Präsident Alfred Holighaus, der SPIO-Geschäftsführung Christiane von Wahlert und Helmut Poßmann sowie dem SPIO-Beauftragten Heiko Wiese zu einem informellen Gespräch. Dabei betonte der Oppositionsführer im Hessischen Landtag, dass er designiert sei für den Vorsitz des SPD-Kulturforums, das er thematisch auf breitere Beine stellen wolle. In diesem Zusammenhang verwiesen Holighaus und Poßmann auf die große kulturpolitische Herausforderung der Sicherung des filmischen Erbes - auch angesichts der räumlichen und inhaltlichen Nähe der SPIO zur Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. Schäfer-Gümbel zeigte reges Interesse an dem Thema und kann sich gute Tipps bei seinem Berliner Parteifreund Björn Böhning holen. Der Chef der Berliner Senatskanzlei hat das Thema aktuell und mit gutem kulturpolitischen Gespür auf die Agenda der Filmpolitik der Länder gesetzt - und damit auch den Bund wieder in die Pflicht genommen. Und der hat sich in einer Erklärung der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters am 29. Juli auch zu dieser Pflicht bekannt.

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TTIP: Transparenz nur für Ausgewählte

Wie transparent die TTIP-Verhandlungen für eine wirksame demokratische Kontrolle sein müssen, steht aktuell erneut zur Debatte: In speziell eingerichteten Leseräumen dürfen seit einigen Monaten neben Europapolitikern auch ausgewählte Personen aus deutschen Ministerien Einsicht in die Verhandlungstexte nehmen. Bundestagsabgeordnete haben jedoch weiterhin keinen Zugang zu den Dokumenten. Sie können deshalb nicht prüfen, inwiefern etwa die roten Linien, die das Europäische Parlament in seiner Resolution von 8. Juli gesetzt hat, von den Unterhändlern eingehalten werden. Die Europaabgeordneten hatten u.a. gefordert, eine rechtsverbindliche Klausel zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt vorzusehen, "unabhängig von der genutzten Technologie oder Verbreitungsplattform (insbesondere Regulierungs- und/oder Finanzierungsmaßnahmen)".

Einen aktuellen Überblick der SPIO zur Rolle von audiovisuellen Medien in TTIP gibt es hier.

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Deutscher Filmball 2016 mit neuer Agentur

Nachdem Bernd Rathjen nach neun Jahren erfolgreicher Arbeit für unseren Ball seine Eventagentur geschlossen hat, freuen wir uns mit der Agentur Monte+Vogdt wieder einen jungen und modernen Partner gefunden zu haben, zu dessen Kernkompetenz neben der Eventorganisation auch die Eventkommunikation und Vermarktung zählt. "Wir wissen um die Bewahrung der Tradition dieses gesellschaftlichen Ereignisses und werden die bisherige gute Arbeit  mit nachhaltigen Neuerungen fortsetzen," so Agenturchef Oliver Monte. Die SPIO freut auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit - und die Planungen für den kommenden Deutschen Filmball am 16. Januar 2016 sind bereits in vollem Gange.

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Länder wollen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag novellieren

Nach mehreren Anläufen befindet sich der seit 2003 geltende JMStV im Novellierungsprozess. In ihrer Stellungnahme begrüßt die FSK die Vorschläge des Entwurfs: Die Übernahme der Verwendung der Alterskohorten aus dem Jugendschutzgesetz im Sinne einer konvergenteren Regulierung auch im Internet. Die Erweiterung der Kompetenzen der anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrollen, zu denen auch FSK.online gehört. Die ausdrückliche Betonung der Bedeutung des technischen

Jugendschutzes und die dauerhafte Finanzierung der Einrichtung jugendschutz.net.

Kritisch sieht die FSK ein geplantes Verfahren zur Alterskennzeichnung von Bildträgern mit TV-Inhalten privater Rundfunkveranstalter. Ein neu aufzusetzendes Bestätigungsverfahren durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) solle dazu führen, dass die Altersbewertungen von Programmen privater TV-Sender durch die FSF von den Obersten Landesbehörden und der FSK für die Kennzeichnung von Bildträgern zu übernehmen seien. Abgesehen davon, dass eine derartige Neuregelung auch einer entsprechenden Umgestaltung des Jugendschutzgesetzes bedarf, befürchtet die FSK, dass dieses neue Verfahren den Jugendmedienschutz in Deutschland eher noch komplexer anstatt - wie unbedingt erforderlich - einfacher werden ließe. Und einfacher wäre es auch in nächster Zukunft, TV-Inhalte, die auf DVD oder Blu-Ray veröffentlicht werden sollen, bei der FSK einzureichen. Ab 2016 werden sie im Rahmen eines Modellprojekts bei der FSK in einem neuen und kostengünstigen Einzelprüferverfahren gekennzeichnet. Unkomplizierter geht es unter dem geltenden Jugendschutzgesetz nicht.

Der Fahrplan der Staatskanzleien, die den JMStV federführend verantworten, sieht vor, dass der neue JMStV nach Beschluss durch die Ministerpräsidenten im Herbst und Ratifizierung in den 16 Landtagen Mitte nächsten Jahres in Kraft treten soll.

Die gesamte Stellungnahme der FSK lesen Sie hier.

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Grafischer Hinweis für ungeprüfte Filme

Wenn Sie filmische Inhalte bewerben, die noch nicht von der FSK freigegeben wurden, da das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist bzw. noch aussteht - z.B. im Rahmen einer Programmvorschau, dem elektronischen Ticketvorverkauf oder eines Vorbestellung mit Packshot - bieten wir Ihnen einen einheitlichen grafischen Hinweis an. Der Hinweis "FSK folgt" kann kostenlos heruntergeladen und genutzt werden. Sobald eine FSK-Freigabe für einen filmischen Inhalt erteilt wurde, muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften das entsprechende FSK-Kennzeichen verwendet werden (Vgl. § 12 JuSchG). Für Webangebote und mobile Applikationen stellen wir Ihnen eine alternative kleinere Version des Hinweises zur Verfügung.

Zum Download des grafischen Hinweises "FSK folgt"

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Hinweis "FSK folgt" um kein gesetzliches Kennzeichen handelt und der Hinweis nicht auf Bildträgern und deren Verpackung verwendet werden darf. Weitere Informationen zu den FSK-Kennzeichen und deren korrekten Verwendung erhalten Sie hier.

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FSK erteilte in 2014 fast 9.000 Freigaben

FSK Altersfreigaben287 ehrenamtliche Prüferinnen (131) und Prüfer (156) waren in 2014 bei der FSK in Wiesbaden im Einsatz. Die Frauenquote betrug 46 Prozent, das Durchschnittsalter der Prüferinnen und Prüfer 50 Jahre. 85 Prozent aller FSK-Freigaben für Kinofilme entfielen auf die Alterskohorten o.A., ab 6 und ab 12 Jahre, bei Videopremieren waren es 60 Prozent. Das Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" (ab 18 Jahre) erhielten 8 Kinofilme und 136 Videopremieren. Bei 49 Prozent der insgesamt 578 vorgelegten Trailer lag die Altersfreigabe des Trailers unter der des Hauptfilms. Weitere Statistiken erhalten Sie hier.

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bpb-Preisträger blicken hinter die Kulissen der FSK

bpb-Preisträger bei der FSKHinter die Kulissen der FSK konnten Schülerinnen und Schüler bei einem Besuch im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden) am 19. Juni blicken. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) empfing die Preisträgerklasse des Schülerwettbewerbs der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). FSK-Verwaltungsleiterin Inge Kempenich, Birgit Goehlnich (Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK) und Stefan Linz (Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK) begrüßten die 8a vom Leibniz-Gymnasium in Dormagen.
Im Murnau-Filmtheater wurde zunächst ein kurzer TV-Beitrag über die FSK gezeigt. Dann konnten die Besucher aktiv die Arbeit der FSK erleben: So wie die täglich tagenden Ausschüsse sahen sie einen Kinofilm, diskutierten darüber und stimmten anschließend ab. Birgit Goehlnich und Stefan Linz zeigten sich beeindruckt, wie nahe an der Praxis der Ausschüsse diskutiert wurde. Kommentare wie "solide 12" oder "Bildebene unproblematisch, aber: Sprache teilweise problematisch" belegen, wie routiniert und differenziert Teenager auch inhaltlich anspruchsvolle Filme schauen, analysieren und diskutieren können. So ergab sich ein reges Filmgespräch im Kinosaal.

Zum vollständigen Artikel mit Fotogalerie hier.

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Zur Person: Wilfried Berauer

Wilfried BerauerWilfried Berauer hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie studiert. Seit 2003 leitet er die Abteilung Statistik und Marktforschung der SPIO. Seine Themengebiete sind Marktforschung und Wirtschaftsanalysen im deutschen, europäischen und internationalem Umfeld der Film- und Medienwirtschaft. Darüber hinaus betreut er als Projektleiter die Datenbank- und Internetentwicklung von SPIO und FSK.

Zu seine Haupaufgaben gehört das Statistische Jahrbuch, dessen aktuelle Ausgabe derzeit erstellt wird. Aufgegliedert in die Bereiche Filmproduktion, -verleih, -theater, -besuch, Werbung im Kino sowie Angaben zu den Förderungen, Beschäftigung und Statistiken zur Freiwilligen Selbstkontrolle u.v.m. ist das Jahrbuch ein unentbehrliches Nachschlagewerk für jeden, der Informationen über die Filmbranche benötigt.

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