Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
ehrenamtliche Arbeit im Verband ist stets ein Engagement auf Zeit. In meiner Zeit als SPIO-Präsidentin, die im März 2012 begonnen hat, haben wir ein neues Büro in Berlin für die politische Kommunikation der SPIO aufgebaut und etabliert. Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, den Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament, der zunächst schwarz-gelben und nun großen Koalition, der Europäischen Kommission und vielen weiteren Entscheidern in politischen Kontexten hat die SPIO in diesen zweieinhalb Jahren viele wichtige Anliegen der Filmwirtschaft adressiert - von den Grundlagen der Filmförderung und den Feinheiten des Urheberrechts über das Verhältnis von Filmwirtschaft und TV-Sendern bis hin zu internationalen Freihandelsabkommen.
Für mich persönlich kommt jetzt die Zeit, mein Ehrenamt weiterzugeben. Im März 2015 stehen turnusgemäß die nächsten Präsidiumswahlen an. Für den Vorsitz des Präsidiums werde ich dabei nicht kandidieren. Denn ich möchte meinen Fokus in den kommenden Jahren auf die Arbeit in meinem Filmverleih richten. Für die Unterstützung meiner Arbeit möchte ich Ihnen allen schon jetzt herzlich danken. Der SPIO und der filmpolitischen Arbeit bleibe ich auch über meine Amtszeit als Präsidentin hinaus verbunden.
Bis zur Wahl stehen jedoch noch einige wichtige Themen an: Die Freihandelsabkommen werden weiterverhandelt, das Filmförderungsgesetz wird auf den Prüfstand gestellt und das Urheberrecht national und europäisch weiterentwickelt. Lassen Sie uns diese Aufgaben weiterhin gemeinsam und mit ganzem Einsatz angehen.
Manuela Stehr
Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
6. Ausgabe, Dezember 2014
DFFF: Entscheidung unverständlich
FFG: EU Kommission prüft Einbezug ausländischer VoD-Firmen
SPIO veröffentlicht Broschüre zur deutschen Filmwirtschaft
Justizministerium legt Handlungsfelder fest
Freihandelsabkommen CETA ausverhandelt
FSK bei der Film Classifier Conference in Norwegen
42. Deutscher Filmball in München
Links
Startplan 4/2014
DFFF: Entscheidung unverständlich
Am 28. November hat der Deutsche Bundestag den Bundeshaushalt 2015 beschlossen - und dabei die Absenkung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) auf 50 Millionen Euro. Als Instrument der Wirtschaftspolitik stellte der 2007 installierte Fonds von Anfang an jährlich 60, in 2013 sogar 70 Millionen Euro für die Professionalisierung, Internationalisierung und wirtschaftliche Stärkung der deutschen Filmwirtschaft und ihren Beitrag zur kulturellen Vielfalt zur Verfügung. Trotz der nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Bedeutung des DFFF haben die Parlamentarier nun beschlossen, sein Volumen auf nur noch 50 Millionen Euro zu senken.
"Es fällt uns schwer, diese politische Entscheidung zu verstehen", kommentiert Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. "Valide, aktuelle Daten belegen eindeutig, dass die Mittel des DFFF nachhaltig Wachstum fördern, Steuereinnahmen mehren und das Gleichgewicht zwischen deutschen und internationalen Filmemachern zugunsten Deutschlands beeinflussen. Genau das sollen staatliche Beihilfen leisten." Fest stehe für die Branche, dass sie sich weiterhin mit aller Kraft für wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen des deutschen Films einsetzen werde.
FFG: EU Kommission prüft Einbezug ausländischer VoD-Firmen
Im Filmförderungsgesetz (FFG) war vorgesehen, auch Video on Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland in die Zahlung der Filmabgabe in Deutschland einzubeziehen. Diese Regelung wurde jedoch bislang nicht in die Praxis umgesetzt, da die Europäische Kommission bezweifelt, dass das Vorhaben mit europäischem Recht vereinbar ist. Anfang November hat die Kommission daher ein Prüfverfahren eingeleitet.
SPIO veröffentlicht Broschüre zur deutschen Filmwirtschaft
Wie tragen Filme zur kulturellen Vielfalt und freien Meinungsbildung in Deutschland bei? Wie werden sie hergestellt, vertrieben und gehandelt? Wo schaut man sie heute - und in Zukunft? Zu diesen und weiteren Fragen möchte die SPIO mit einer neuen Informationsreihe facettenreiche Einblicke geben. Die Reihe richtet sich an politische Entscheider ebenso wie die interessierte Öffentlichkeit ohne weitreichende Vorkenntnisse im deutschen Filmgeschäft.
Den Auftakt der Reihe macht die Broschüre "Die deutsche Filmwirtschaft. Zahlen und Zusammenhänge". Gerne senden wir Ihnen die gedruckte Broschüre zu (Mail bitte an Bettina Meister).
Justizministerium legt Handlungsfelder fest
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat seine Handlungsfelder für die nächsten beiden Jahre festgelegt. Diese sind:
- die Umsetzung der EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung bis April 2016 (dabei soll auch das System der Privatkopie-Vergütung effizienter gestaltet werden);
- die Entwicklung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke, um die Nutzung moderner Technologie in Unterricht und Forschung zu erleichtern;
- die Überprüfung des Urhebervertragsrecht, um die Vergütungsansprüche von Urhebern und ausübenden Künstlern zu stärken;
- die Beauftragung von Studien, um den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Wandeln zu ermitteln.
Die SPIO wird die Initiativen des BMJV begleiten und die Interessen der Filmwirtschaft in die Prozesse einbringen.
Freihandelsabkommen CETA ausverhandelt
Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA liegt den EU-Mitgliedsstaaten seit August 2014 zur Bewertung vor. Das Abkommen, das als Blaupause für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP gilt, beinhaltet unter anderem Regelungen zum Geistigen Eigentum, zu Telekommunikationsdienstleistungen und zu Investor-Staat-Schiedsklauseln. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind die kanadische Kultur- und Kreativindustrie und audiovisuelle Medien aus Europa - deren Umfang ist jedoch im Vertrag nicht definiert.
Hierin sieht die SPIO besonders vor dem Hintergrund der TTIP-Verhandlungen eine Gefahr für die Entwicklung von Schutz und Förderung des deutschen Films. Gemeinsam mit weiteren Verbänden der deutschen Kulturwirtschaft engagieren wir uns deshalb für den Erhalt des nationalen Gesetzgebungsspielraums in kulturellen und kulturwirtschaftlichen Belangen.
FSK bei der International Film Classifier Conference in Norwegen
Institutionen aus vier Kontinenten nahmen an der jährlichen Film Classifiers Conference in Norwegen teil. Themen waren unter anderem die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention, Altersfreigaben im Kontext von internationalen VoD-Angeboten sowie länderspezifische Berichte und Aspekte. "Interessanterweise spielt das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht von Kindern und Jugendlichen auf Informationsfreiheit und kulturelle Partizipation in der skandinavischen Diskussion über den Jugendmedienschutz eine viel größere Rolle als bei uns", so FSK-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert. In Verbindung mit dem Erziehungsprimat der Eltern lasse sich eine Erweiterung der PG-Regelung (parental guidance), die in Deutschland bislang nur für FSK 12-Freigaben existiert, bestens für die FSK Kennzeichen "frei ab 6 Jahren" und "frei ab 16 Jahren" begründen.
FSK App erfolgreich gestartet
Die neue FSK App ist im Juli mit mehr als 17.000 Downloads und guten User-Bewertungen erfolgreich gestartet. Das "kleine Helferlein" (Rhein-Zeitung) wird Eltern und Heranwachsenden empfohlen und bekommt auch auf Facebook die begehrten "Likes". Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bei allen, die uns dabei unterstütz haben.
In der FSK App findet sich alles Wichtige zum Thema Film und Jugendschutz. Kostenlos steht sie im App Store und bei Google Play zum Download zur Verfügung. Der Werbeclip lief im August im Kino und ist online verfügbar. Über Ihre Unterstützung bei der Weiterverbreitung in Ihren Social-Media-Kanälen würden wir uns freuen!
Zur Person:
Inge Kempenich
Inge Kempenich zählt zu den langjährigsten Mitarbeiterinnen unseres Hauses. Seit 1985 ist sie Verwaltungsleiterin der FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH. Dort ist sie unter anderem für den Ablauf der Prüfungen und die Jahreseinteilung der 250 Prüferinnen und Prüfer verantwortlich. Um das enorme Aufkommen für Kino und Video fristgerecht bewältigt zu können, muss an fünf Tagen die Woche parallel in bis zu fünf Ausschüssen geprüft werden.
42. Deutscher Filmball in München 2015
Die Vorbereitungen für den 42. Deutschen Filmball am 17. Januar 2015 München laufen bereits auf Hochtouren. Wie gewohnt rollt die SPIO zum Ende der Münchner Filmwoche den Roten Teppich aus. Mehr als 1000 Persönlichkeiten aus Film, Medien, Politik und Gesellschaft werden zu dem festlichen Jahresauftakt der Filmbranche im Bayerischen Hof erwartet. Einen stimmungsvollen Ausblick bieten Fotogalerien und Videos.
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